Tat

Begriff aus der Wikipedia...

Tat steht für:

    Handeln, allgemein für abgeschlossenes Tun
    Gewalttat, eine moralisch negativ bewertete Handlung unter Anwendung von Gewalt
    Tat (Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Deutschland)
        Straftat, rechtlich eine Handlung, die dem Strafrecht unterliegt
        Ordnungswidrigkeit, rechtlich eine Handlung, die mit Bußgeld oder einer Verwarnung bewehrt ist.
    Prozessuale Tat, im deutschen Strafrecht die Handlungsgesamtheit, die beispielsweise zu Straftatbeständen führen kann


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tat

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